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Neu ab Juli 2022: verpflichtende Black-Box

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Neu ab Juli 2022: verpflichtende Black-Box

Die Black Box - was bei Flugzeugen schon seit Jahren zur Standardausrüstung gehört, hält am 1. Juli 2022 auch Einzug in die Automobilwelt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge, welche Modellversionen gänzlich neu auf den Markt kommen, einen „ereignisbezogene Datenaufzeichnung“ – kurz einen „Unfalldatenschreiber“ – mitführen. Anders als bei einer Black Box im Flugzeug ist hingegen, dass nicht die Daten der gesamten Wegstrecke aufgezeichnet werden. Kommt es zu einem Unfallereignis, zeichnet die Box automatisch die letzten fünf Sekunden vor dem Ereignis auf. Dadurch sollen sich Fragen wie: „Wurde der Blinker gestellt?“ „War das Licht an?“ oder „hat sich der Airbag ordnungsgemäss geöffnet?“ beantwortet lassen. Die Daten verbleiben dabei im Fahrzeug selbst und sind ausschliesslich den Untersuchungsbehörden zugänglich. Solange die Black Box keine Ereignisse wahrnimmt, welche eine Aufzeichnung benötigen, werden die Daten laufend überschrieben.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass nicht bei jedem Unfall die Daten der Box ausgelesen werden. Dies passiert in der Regel bei Verkehrsunfällen mit schwer verletzten Personen oder mit Todesfolge oder bei mutmasslichen Raserdelikten mit anschliessendem Unfall.

Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren, also 2024, müssen alle neu zugelassenen Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit der Black Box ausgestattet sein.

 

Weitere Informationen:

Tagesanzeiger: https://www.tagesanzeiger.ch/wann-bereits-heute-daten-aus-autos-ausgewertet-werden-347972036166

Autonews: https://www.autonews.ch/?p=31454