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Überblick der steuerlichen Vorteile der E-Mobilität

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Überblick der steuerlichen Vorteile der E-Mobilität

Die Beliebtheit von Elektrofahrzeugen steigt stetig weiter. Und das hat auch seine Gründe: Neben geringeren Wartungs- und Betriebskosten sinkt auch in den meisten Kantonen die Steuerbelastung. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar, schliesslich entstehen bei der Verbrennung von herkömmlichen Kraftstoffen klimaschädliche Gase. Die E-Mobilität hingegen bietet die Chance eines klimafreundlichen und wesentlich energieeffizienteren Verkehrs.

Da allerdings die Steuererleichterungen für E-Autos von Region zu Region verschieden sind, haben wir diese pro Kanton für Sie zusammengefasst. In der Grafik sehen Sie auf einen Blick, welche Kantone Vergünstigungen anbieten. Anschliessend finden Sie nähere Informationen zu den Regelungen der Kantone in alphabetischer Reihenfolge.

(Aktualisierte Version 09/2023)

 

Steuerbonus vorhanden in folgenden Kantonen:

Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Fribourg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt, Zug, Zurich

Kein Steuerbonus vorhanden

Aargau, Appenzell I.-Rh., Appenzell A.-Rh., Lucerne, Schaffhausen, Schwyz, Valais

 

Aargau

Kein Steuerbonus vorhanden. Bei der Berechnung der Jahressteuer sind die „Steuer-PS“ ausschlaggebend. Für die Berechnung der Steuer-PS wird die 30-Minutenleistung des Fahrzeugs in kW gemäss Hersteller mit dem Faktor 0.1 berechnet.

Beispiel: 100kw x 0.1 = 10 Steuer-PS = Motorfahrzeugabgabe CHF 300

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Appenzell Innerrhoden

Steuerbonus nur auf Verordnung möglich. Grundsätzlich ist jedes Motorfahrzeug, abhängig von seinem Gesamtgewicht, steuerpflichtig. Für die ersten 1‘000 kg fallen Steuern in Höhe von CHF 200 an. Danach beträgt die Steuer CHF 3 pro weiteren 10 kg.

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Appenzell Ausserrhoden

Kein Steuerbonus vorhanden. Die Jahressteuer bemisst sich nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Bis 500 kg fallen CHF 142 an Steuern an. Für die folgenden 1‘000 kg Gesamtgewicht kommen je weitere angebrochene 10 kg CHF 2.85 hinzu. Darüber hinaus werden pro weitere angebrochene 10 kg zusätzlich CHF 3.35 eingehoben.

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Bern

Steuerbonus vorhanden. Die Jahressteuer für Elektrofahrzeuge beträgt für die ersten 1‘000 kg CHF 0.12 je Kilogramm. Für jede weitere Tonne ermässigt sich diese Steuer um 14% des vorangehenden Steuersatzes.

Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb profitieren ab der ersten Inverkehrsetzung von einer Vergünstigung von 60% auf die Normalsteuer für das laufende und die drei folgenden Jahre.

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Basel-Landschaft

Steuerbonus vorhanden. Die jährliche Motorfahrzeugsteuer beträgt pro kg Gesamtgewicht CHF 0.28018. Für Personenwagen, die bei der ersten Inverkehrsetzung weniger als 120 g CO2 je km ausstossen, wird für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und für die folgenden drei Jahre eine Steuerermässigung bis zu CHF 300 gewährt.

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Basel-Stadt

Steuerbonus vorhanden. Die Jahressteuer setzt sich aus dem Gesamtgewicht (CHF 1.25 je 10 kg) und dem CO2-Ausstoss zusammen (CHF 1.60 pro g/CO2). Reine Elektrofahrzeuge erhalten auf die Dauer von höchstens 10 Jahren einen Steuerrabatt von 50%, solange der Fahrzeugbestand dieser Personenwagen in Basel-Stadt weniger als 5% beträgt. Massgebend ist der Bestand jeweils am 30. Juni des Jahres.

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Der Kauf eines elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugs wird mit 20 % des Netto-Kaufpreises bzw. max. CHF 7‘000 gefördert. E-Personenwagen sind nicht förderfähig.

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Freiburg

Steuerbonus vorhanden. Die Motorfahrzeugsteuer richtet sich nach der Leistung in kW. Für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit dem Energieetikette „A“ werden jeweils 30 % Nachlass gewährt. Diese sind kumulierbar.

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Genf

Steuerbonus vorhanden. Die Motorsteuer richtet sich nach der Leistung in kW. Für Elektrofahrzeuge wird ein Rabatt von 50 % gewährt.

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Glarus

Steuerbonus vorhanden. Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Verkehrssteuer befreit.

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Graubünden

Steuerbonus vorhanden. Die Verkehrssteuer wird um 80% für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 100 g/km (nach WLTP) ermässigt. Die Steuer wird anhand des Gesamtgewichts berechnet.

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Jura

Steuerbonus vorhanden. Es ist nur die Hälfte der Verkehrsabgaben zu entrichten. Die Steuer wird anhand des Gesamtgewichts berechnet.

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Luzern

Steuerbonus vorhanden. Die zu entrichtende Steuer bemisst sich nach der Leistung des Fahrzeugs. Für die ersten 75 kW fallen jeweils CHF 0.075 an Steuern an. Für die nächsten 75 kW sind es CHF 0.065. Darüber hinaus wird für jedes weitere kW ein Betrag von CHF 0.055 fällig. Für E-Fahrzeuge sind 80% des Gesamtbetrages als Steuer zu entrichten.

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Neuenburg

Steuerbonus vorhanden. Elektrofahrzeuge bezahlen nur den fixen Anteil von CHF 250 der jährlichen Steuer. Der Anteil der CO2-Emissionen, welche bei herkömmlichen Fahrzeugen noch dazugerechnet wird, fällt weg.

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Nidwalden

Steuerbonus vorhanden. Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung der besten Effizienzkategorie gemäss der Energieetikette zugeordnet sind, sind für die ersten drei Jahre von der Verkehrssteuer befreit. Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs wird als Bemessungsgrundlage herangezogen und beträgt bis 1‘000 kg CHF 200, bis 2‘500 kg zusätzlich pro 100 kg CHF 12 und bis 16‘000 kg zusätzlich CHF 10 pro 100 kg.

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Obwalden

Steuerbonus vorhanden. Personenwagen, die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung der besten Effizienzkategorie gemäss der Energieetikette zugeordnet sind, sind für die ersten zwei Jahre zu 50% von der Verkehrssteuer befreit.

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St. Gallen

Steuerbonus vorhanden. Elektrofahrzeuge sind im Inverkehrsetzungsjahr und für die drei folgenden Jahre zu 100%, danach zu 50% von der Steuer befreit. Der Steuersatz wird nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs bemessen. Er beträgt CHF 0.26 pro Kilogramm.

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Schaffhausen

Kein Steuerbonus vorhanden. E-Fahrzeuge zahlen bis 30 kW eine Jahressteuer von CHF 120. Jede weiteren vollen oder angebrochenen 5 kW werden mit zusätzlich CHF 3 vergütet.

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Solothurn

Steuerbonus vorhanden. Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Verkehrssteuer befreit.

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Schwyz

Kein Steuerbonus vorhanden. Die Motorfahrzeugabgabe berechnet sich wie folgt:

(Leistung 0.9 / Gesamtgewicht 0.05) * Steuerindex

Der Steuerindex beträgt aktuell 7.125.

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Tessin

Steuerbonus vorhanden. Für den Kauf von reinen Elektroautos wird eine Pauschalprämie von CHF 4‘000, für Hybridfahrzeuge eine Prämie von CHF 2‘000 gewährt.

Für die Installation einer Ladestation für Elektroautos wird ein Pauschalbetrag von CHF 500, bei einer bidirektionalen Ladestation sogar CHF 4‘000 zugeschossen.

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Thurgau

Steuerbonus vorhanden. Fahrzeuge mit Elektroantrieb zahlen im Inverkehrsetzungsjahr und den vier darauffolgenden Jahren 50% der jährlichen Steuer.

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Uri

Steuerbonus vorhanden. Die Normalsteuer wird für batteriegetriebene Fahrzeuge auf zwei Drittel ermässigt. Die Steuer errechnet sich nach dem Gesamtgewicht. Bis 1‘500 kg beträgt die Steuer CHF 1.80 pro 10 kg. Bis 2‘000 kg beträgt sie CHF 2 pro 10 kg und über 2‘000 kg schlägt sie mit CHF 2.20 pro 10 kg zu Buche.

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Waadt

Steuerbonus vorhanden. Die Verkehrsabgabe für E-Fahrzeuge beläuft sich auf CHF 25 pro Jahr.

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Wallis

Kein Steuerbonus vorhanden. Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb werden bis 10 kW mit CHF 90 besteuert. Je zusätzlichen 30 kW oder einem Bruchteil davon werden CHF 23 verrechnet. Bei mehr als 70 kW fällt eine Steuer von CHF 160 an.

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Zug

Steuerbonus vorhanden. Es wird eine reduzierte Jahressteuer von 50% erhoben. Die normale Jahressteuer berechnet sich nach Gesamtgewicht und schlägt bis 1‘000 kg mit CHF 200 zu Buche. Bis 2‘500 kg erhöht sich die Steuer um CHF 20 pro 100 kg. Darüber hinaus wird ein Betrag von CHF 10 pro 100 kg fällig.

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Zürich

Steuerbonus vorhanden. Für Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb muss keine Verkehrsabgabe bezahlt werden.

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(Status Sept. 2023)