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Neue Verkehrsregeln in der Schweiz ab 2024

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Neue Verkehrsregeln in der Schweiz ab 2024

Wir haben eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt, die gestaffelt dieses Jahr im Schweizer Strassenverkehr in Kraft treten.

 

Ab dem 01.01.2024

  • Automobilsteuer für Elektrofahrzeuge:
    • Die steuerliche Bevorteilung (auf den Importpreis) wird nicht mehr gewährt
  • Zulassung von Fahrzeugen von Klein- und Direktimporteuren
    • Überschreitet ein Fahrzeug bei der Erstzulassung eine bestimmte CO2-Zielvorgabe, wird durch das Bundesamt für Energie (BFE) eine Sanktion erhoben, die ebenfalls an das BFE zu entrichten gilt
  • Einstufung Energieeffizienzkategorien:
    • Aufgrund der Aktualisierung der CO2-Emissionsvorschriften werden bestimmte Automodelle in eine andere Kategorie eingestuft
    • Der Durchschnitt der CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz -auf Basis von WLTP-Daten- beträgt neu 122 g/km (2023: 129 g/km bzw. 2022: 149 g/km)
  • In unseren Nachbarländern (Auswahl)
    • Deutschland:
      • Verschärfung des Polizeiabkommens zur Vollstreckung von Bussen in der Schweiz
    • Österreich
      • Anpassung der Preise für Vignetten sowie Einführung einer „Tagesvignette“

 

Ab dem 01.03.2024

  • Führerausweisentzug
    • Während eines Entzugs des Führer- oder Lernfahrausweises kann neu/ nun keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die - wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen - hätte entzogen werden müssen
  • Praktische Führerprüfung (betrifft Kategorie A sowie B):
    • Die Prüfungsdauer während der Fahrt auf öffentlichen Strassen wird auf mindestens 45 Minuten erhöht
  • Verkehrsmedizin:
    • Die Altersgrenze für erstmalige Führer- oder Lernfahrausweise liegt neu bei 75 Jahren.
    • Personen, die bereits einen Führer- oder Lernfahrausweis besitzen, müssen für den Erwerb einer neuen Kategorie keinen Sehtest mehr absolvieren. Die Änderung gilt ebenfalls für eine berufsmässige Ausweiskategorie

 

Ab dem 01.04.2024

  • Anpassung der Sicherheitsstandards bei Neuwagen:
    • Obligatorisch werden neue Systeme für die Fahrassistenz. Diese Systeme unterstützen den Fahrer bzgl. Notbremsung, Müdigkeit, Rückwärtsfahren, Abbiegen im Strassenverkehr oder Ablenkung). Ebenfalls muss in neuen Fahrzeugen ein Unfalldatenschreiber verbaut werden
  • E-Bikes:
    • Neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet werden
    • Bereits in den Verkehr gesetzte E-Bikes müssen bis zum 01.04.2027 zwingend umgerüstet werden

 

Ab dem 01.11.2024

  • „Blauer“ Führerschein
    • Der blaue Führerschein ist nur noch bis zum 31.10.2024 gültig und sollte bis spätestens bis zu diesem Datum über das jeweilige Strassenverkehrsamt umgetauscht werden.