Neue Verkehrsregeln in der Schweiz ab 2024
Wir haben eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen zusammengestellt, die gestaffelt dieses Jahr im Schweizer Strassenverkehr in Kraft treten.
Ab dem 01.01.2024
- Automobilsteuer für Elektrofahrzeuge:
- Die steuerliche Bevorteilung (auf den Importpreis) wird nicht mehr gewährt
- Zulassung von Fahrzeugen von Klein- und Direktimporteuren
- Überschreitet ein Fahrzeug bei der Erstzulassung eine bestimmte CO2-Zielvorgabe, wird durch das Bundesamt für Energie (BFE) eine Sanktion erhoben, die ebenfalls an das BFE zu entrichten gilt
- Einstufung Energieeffizienzkategorien:
- Aufgrund der Aktualisierung der CO2-Emissionsvorschriften werden bestimmte Automodelle in eine andere Kategorie eingestuft
- Der Durchschnitt der CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten Personenwagen in der Schweiz -auf Basis von WLTP-Daten- beträgt neu 122 g/km (2023: 129 g/km bzw. 2022: 149 g/km)
- In unseren Nachbarländern (Auswahl)
- Deutschland:
- Verschärfung des Polizeiabkommens zur Vollstreckung von Bussen in der Schweiz
- Österreich
- Anpassung der Preise für Vignetten sowie Einführung einer „Tagesvignette“
Ab dem 01.03.2024
- Führerausweisentzug
- Während eines Entzugs des Führer- oder Lernfahrausweises kann neu/ nun keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die - wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen - hätte entzogen werden müssen
- Praktische Führerprüfung (betrifft Kategorie A sowie B):
- Die Prüfungsdauer während der Fahrt auf öffentlichen Strassen wird auf mindestens 45 Minuten erhöht
- Verkehrsmedizin:
- Die Altersgrenze für erstmalige Führer- oder Lernfahrausweise liegt neu bei 75 Jahren.
- Personen, die bereits einen Führer- oder Lernfahrausweis besitzen, müssen für den Erwerb einer neuen Kategorie keinen Sehtest mehr absolvieren. Die Änderung gilt ebenfalls für eine berufsmässige Ausweiskategorie
Ab dem 01.04.2024
- Anpassung der Sicherheitsstandards bei Neuwagen:
- Obligatorisch werden neue Systeme für die Fahrassistenz. Diese Systeme unterstützen den Fahrer bzgl. Notbremsung, Müdigkeit, Rückwärtsfahren, Abbiegen im Strassenverkehr oder Ablenkung). Ebenfalls muss in neuen Fahrzeugen ein Unfalldatenschreiber verbaut werden
- E-Bikes:
- Neu in den Verkehr gesetzte E-Bikes müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet werden
- Bereits in den Verkehr gesetzte E-Bikes müssen bis zum 01.04.2027 zwingend umgerüstet werden
Ab dem 01.11.2024
- „Blauer“ Führerschein
- Der blaue Führerschein ist nur noch bis zum 31.10.2024 gültig und sollte bis spätestens bis zu diesem Datum über das jeweilige Strassenverkehrsamt umgetauscht werden.